Fragen und Antworten zum OKPB
Nachfolgend finden Sie eine Vielzahl an Informationen zum OKPB, die
anhand einer Anzahl von Fragen strukturiert sind. Die Fragen sind den
Oberbereichen
Praktisch-Technische Fragestellungen,
Inhaltliche
Fragestellungen und
Fragestellungen zur diagnostischen
Verantwortlichkeit zugeordnet. Bei Klick auf einen der Oberbereiche
gelangen Sie sofort zu den entsprechenden Fragen. Wenn Sie auf eine
Frage klicken, kommen Sie zur passenden Antwort. Bei jeder Antwort
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Sie sich an das OKPB Support Team (support @ okpb.de). Die Frage wird dann
persönlich beantwortet und ggf. bei allgemeinem Interessen auch neu
eingestellt.
Aktuell fallen für die Nutzung des OKPB keine Kosten an. Es wird auch durch die jetzigen Nutzer und Nutzerinnen keinerlei Verpflichtung eingegangen, den OKPB künftig kostenpflichtig zu nutzen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Gebühren erhoben werden. Eine spätere Gebührenerhebung ist vorgesehen und wird vermutlich ab Herbst 2008 implementiert sein. Die Gebühren werden moderat bleiben, gedacht ist an einen Betrag von ca. 3 bis 4 Euro pro OKPB-Anwendung. Da der OKPB eine umfassende Persönlichkeitsbeurteilung mit einer automatisierten, auch textbasierten Auswertung beinhaltet, ist diese Gebühr als gering zu betrachten. Darüber hinaus besteht für Nutzerinnern und Nutzer des OKPB die Möglichkeit, sich explizit an der Validierungsstudie zu beteiligen, indem sie eine größere Anzahl an Fällen in einem überschaubaren Zeitraum bearbeiten. Diese Nutzerinnen und Nutzer werden den OKPB noch deutlich länger kostenlos anwenden können. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
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Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und dem von Ihnen gewählten Passwort zunächst ein, um in den Teilnahmebereich zu gelangen. Im Teilnahmebereich können Sie jetzt in der Linkliste auf den Punkt „Start“ klicken. Den Link „Start“ finden Sie dabei unter dem Oberpunkt „Fragebogen“. Nachdem Sie auf „Start“ geklickt haben, wählen Sie bitte aus, ob es sich um einen neuen Fall oder einen bereits vorhandenen Fall handelt. Wenn es sich um einen neuen Fall handelt, geben Sie nunmehr eine Chiffre-Nummer für den Fall ein, der auf keinen Fall dem Namen des Patienten/Probanden entsprechen sollte. Im Anschluss geben Sie bitte an, um welche Art von Fall es sich handelt (z. B. Psychotherapie/Patient, forensischer Patient, Gutachten-Proband Sozialrecht, jugendlicher Straftäter etc.). Sobald Sie dies getan haben, klicken Sie bitte auf „Fragebogen beginnen“. Nunmehr erscheinen einige Anfangsfragen, die Sie bitte ausfüllen. Nachdem Sie die Anfangsfragen bearbeitet haben, klicken Sie auf „weiter“, welches Sie links unten finden. Nachfolgend beginnt der eigentliche OKPB. Bitte lesen Sie jeweils sorgfältig die Instruktionen, um die Einschätzungen korrekt vorzunehmen.
Nachdem Sie alle Items des OKPB bearbeitet haben, erscheint der Link „Ergebnisse“. Bitte klicken Sie auf diesen Link und Sie kommen unmittelbar zur Ergebnisauswertung. Sie können sich auch später jederzeit die Ergebnisse erneut anschauen. Hierzu gehen Sie bitte in Ihrem Teilnahmebereich auf „Übersicht“. Nunmehr erscheinen die von Ihnen eingeschätzten Probanden/Patienten. Die Ergebnisse können Sie anschauen, indem Sie bei dem jeweiligen Patienten auf das Balkendiagramm klicken. Die Ergebnisse beinhalten eine textbasierte und eine grafische Darstellung.
Sie können die mit dem OKPB erzielten Ergebnisse jederzeit speichern und ausdrucken. Wenn Sie die Ergebnisse speichern oder ausdrucken wollen, klicken Sie bitte rechts oben in der Ergebnisauswertung auf den Link „PDF generieren“. Geben Sie dabei ebenfalls an, ob Sie lediglich die allgemeine textbasierte Ergebniszusammenfassung als Ausdruck/gespeicherte Datei wünschen, oder auch zusätzlich die gesamten Detailergebnisse. Das Generieren der PDF-Datei kann einige Sekunden dauern, bitte haben Sie etwas Geduld. Sobald die PDF-Datei generiert ist, können Sie diese direkt speichern und/oder ausdrucken. Um die Ergebnisse als PDF-Datei nutzen sowie ausdrucken zu können ist es erforderlich, dass Sie über den Acrobat-Reader verfügen, den Sie sich unter folgender Adresse herunterladen können (auf das Bild klicken):
Sie können jederzeit die Bearbeitung unterbrechen. Hierzu können Sie sich einfach ausloggen. Alle Ergebnisse werden gespeichert. Später können Sie den Fall fortsetzen, indem Sie sich erneut in den Teilnahmebereich einloggen und auf das Feld „Übersicht“ gehen. Suchen Sie sich nun den von Ihnen bearbeiteten Fall anhand der von Ihnen vergebenen Chiffre-Nummer heraus und klicken Sie auf das kleine grüne Dreieck, welches rechts steht. Nunmehr setzt die Bearbeitung an dem Punkt fort, wo Sie abgebrochen haben. Da es jederzeit möglich ist, den OKPB zu unterbrechen und fortzusetzen, eignet sich der OKPB auch, um kurze Pausen von wenigen Minuten zwischen Terminen für die Fallbearbeitung zu nutzen.
Wenn Sie ihren Benutzernamen und/oder Ihr Passwort vergessen haben, ist dies kein Problem. Auf der Startseite können Sie dies unter dem Link „Zugangsdaten vergessen?“ jederzeit erneut anfordern. Bitte klicken Sie auf den Link „Zugangsdaten vergessen?“ und geben Sie nunmehr die von Ihnen auch bei der Anmeldung verwandte E-Mail-Adresse an. Nachfolgend erhalten Sie eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch neue Zugangsdaten zugesandt.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Support, den Sie über folgende E-Mail jederzeit erreichen können: support @ okpb.de.
Der OKPB ist so konstruiert, dass die Einschätzungen der einzelnen OKPB-Items genauso wie bei Selbstbeurteilungsverfahren jeweils nur wenige Sekunden dauern sollen. Überlange Bearbeitungszeiten pro Item weisen eher auf Unsicherheiten der Einschätzung hin. Wenn aber Unsicherheiten auftreten, ist immer die nächst weniger abweichende Einstufung zu wählen. Es wird daher empfohlen, sich an der angestrebten Bearbeitungszeit von einigen Sekunden pro Item zu orientieren. Die bisherigen Auswertungen zeigen, dass diejenigen, die den OKPB mindestens zehnmal angewandt haben, eine durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von sechszehn Minuten pro Fall aufweisen. Dies liegt innerhalb des Erwarteten. Demgegenüber dauert die allererste Einschätzung eines Patienten/Probanden im Regelfall erheblich länger, was ebenfalls zu erwarten ist. Denn gerade beim ersten Mal muss man sich erst einmal mit dem Item-Material vertraut machen und alle Instruktionen sehr gründlich lesen.
Es werden keinerlei Namen, Adressdaten oder irgendwelche andere Daten, die die Identifizierung eines individuellen Patienten oder Probanden zulassen würden, erhoben. Es obliegt der Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer des OKPB, ausschließlich eine nicht identifizierbare Chiffre-Nummer oder ein Chiffre-Wort einzugeben.
Alle erhobenen Daten dienen ausschließlich der Validierung/Weiterentwicklung des OKPB. Die persönlichen Daten der sich registrierenden Therapeuten/Gutachter/Diagnostiker dienen dazu, um sicherzustellen, dass sich nur inhaltlich/beruflich Befugte einloggen und den OKPB nutzen können. Die genaueren Angaben zu Ausbildung und Tätigkeitsbereich werden ebenfalls bei der Validierung als Kontrollvariable berücksichtigt. Namen oder Adressdaten von Einschätzern werden nicht in die auszuwertenden Datensätze übernommen. Nutzerinnen und Nutzer des OKPB erhalten in unregelmäßigen Abständen Informationen zur Weiterentwicklung/Interpretation etc. des OKPB zugesandt, es sei denn, sie wünschen dies nicht. Es werden keinerlei Daten an Dritte weitergegeben.
Datenübertragungen im Internet sind grundsätzlich nicht vollständig sicher. Es steht aber eine SSL-Verschlüsselung zur Verfügung, deren Nutzung empfohlen wird. Klicken Sie beim Einloggen oder registrieren auf den entsprechenden Link. Sie erkennen die Verschlüsselung an einem speziellen Symbol in Ihrem Browser - meistens ein gelbes Schloss. Klicken Sie auf das Schloss, um mehr über den Verschlüsselungsgrad und das Zertifikat zu erfahren.
Die Betreiber des OKPB versichern alles zu tun, um die fehlerfreie und kontinuierliche Verfügbarkeit der Internetanwendung zu gewährleisten. Sie tragen aber keine Verantwortung für auftretende Fehler und Verfügbarkeitsunterbrechungen, verpflichten sich jedoch, diese sobald als möglich zu beseitigen.
Ohne Anwendung von strukturierten Verfahren ist die Übereinstimmung von Klinikern bei der Globaldiagnose Persönlichkeitsstörung ja/nein moderat. Bei der Diagnostizierung spezifischer Persönlichkeitsstörungen ist die Übereinstimmung völlig unbefriedigend. Wenn zusätzlich akzentuierte Züge und mögliche kombinierte Persönlichkeitsstörungen berücksichtigt werden, vermindert sich die Übereinstimmung weiter. Kognitionspschologisch erklärt sich dieser Befund damit, dass immer dann, wenn komplexe Befundlagen vorliegen, zu verkürzenden Heurismen gegriffen wird. Diese mögen zu brauchbaren Ergebnissen führen, können aber einer präzisen, algorithmisiert-objektivierten Diagnosestellung nicht entsprechen. Die Verwendung des ICD-10 als Checkliste reicht nicht, da hier selektive Prozesse der Informationsverarbeitung und ebenfalls der Verifikationsbias die Befunde oftmals verzerren. Dies bedeutet, dass nicht wirklich alle Kriterien, sondern nur selektiv geprüft wird. Zudem tritt eine Urteilstendenz auf, die darauf ausgerichtet ist, die Diagnosen zu bestätigen, anstatt sie zu verifizieren. Indem der OKPB sicherstellt, dass ausnahmslos bei jedem Einzelfall alle einzelnen ICD-10 festgelegten Kriterien zu den Persönlichkeitsstörungen auch bewertet und bei der Auswertung berücksichtigt werden, kann er den Anspruch erheben, eine erheblich sicherere Umsetzung der ICD-10-Diagnostik zu ermöglichen, als wenn auf den OKPB verzichtet und ein checklistenhaftes, subjektives Vorgehen gewählt wird mit all seinen assoziierten möglichen Urteilsfehlern. Zusätzlich stellt der OKPB sicher, dass eine fundierte Einschätzung auf den grundlegenden normalpsychologischen Dimensionen der Persönlichkeit Neurotizismus, Extraversion/Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit und Gewissenhaftigkeit erfolgt. Dadurch dient der OKPB der Vollständigkeit und Objektivierung der persönlichkeitsstrukturellen Diagnostik.
Der OKPB erfasst normalpsychologische und potentiell pathologische
Merkmale der Persönlichkeit. Auf der normalpsychologischen Ebene werden
die fünf grundlegenden Dimensionen der Persönlichkeit Neurotizismus,
Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Gewissenhaftigkeit und
soziale Verträglichkeit erhoben. Auf der psychopathologischen Ebene
erfolgt eine Zuordnung zu den Persönlichkeitsstörungs-Konzepten des
ICD-10. Erhoben werden in diesem Kontext folgende Skalen: dissoziale
Persönlichkeitsstörung, paranoide Persönlichkeitsstörung, histrionische
Persönlichkeitsstörung, ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung,
abhängige Persönlichkeitsstörung, anankastische Persönlichkeitsstörung,
schizoide Persönlichkeitsstörung sowie die emotional instabilen
Persönlichkeitsstörungen vom impulsiven Typus und Borderline-Typus.
Zusätzlich werden die im Anhang der diagnostischen Kriterien für
Forschung und Praxis im ICD-10 genannten Persönlichkeitsstörungskonzepte
narzisstische Persönlichkeitsstörung und passiv-aggressive
Persönlichkeitsstörung erfasst. Darüber hinaus werden mit dem OKPB
ebenfalls Persönlichkeitsstörungskonstrukte erhoben, die im ICD-10
derzeit nicht repräsentiert sind. Dies betrifft aktuell die
schizothypische Persönlichkeitsstörung, die eine psychosenahe
Persönlichkeitsstörungskategorie darstellt, welche z. B. im DSM-IV-TR
enthalten ist, sowie die sadistische Persönlichkeitsstörung, die im
forensischen Kontext eine bedeutsame Rolle spielt, auch wenn sie aktuell
weder im ICD-10 noch im DSM-IV-TR enthalten ist (sie war im Anhang des
DSM-III-R enthalten). Zusätzlich erhebt der OKPB die
Wender-Utah-Kriterien für eine ADHS-Störung im Erwachsenenalter und
setzt sie mit den Befunden der Persönlichkeits- und
Persönlichkeitsstörungsdiangostik in Bezug. Ebenfalls werden Hinweise
auf eine ADHS-Störung im Jugendlichenalter eruiert. Darüberhinaus gibt
der OKPB mithilfe von zwei Zusatzskalen Hinweise auf das Ausmaß der
persönlichkeitsstrukturell gegebenen sozialen Anpassungsfähigkeit sowie
auf eine möglicherweise bestehende Affinität zu kriminellem/gewaltätigem
Handeln. Bezüglich der Affinität zu kriminellem/gewaltätigem Handeln
können die Befunde mit nicht-straffälligen und straffälligen Probanden
verglichen werden.
In der Auswertung des OKPB wird differenziert zwischen Hinweisen auf Persönlichkeitsstörungen, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastungen, sonstigen Persönlichkeitsveränderungen, organischen Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten, die sich als Symptome anderer psychischer Störungen klassifizieren lassen. Die entsprechende Differenzierung erfolgt anhand einer Operationalisierung der im ICD-10 genannten Unterscheidungsmerkmale.
Neben den spezifischen Persönlichkeitsstörungskriterien werden im OKPB auch die allgemeinen Kriterien zur Diagnostizierung einer Persönlichkeitsstörung erfasst. Entsprechend wird durch Einschätzung erhoben, ob tiefgreifende persönlichkeitsstrukturelle Beeinträchtigungen, spätestens seit der späten Kindheit/Adoleszenz, vorliegen, die seither zu subjektivem Leidensdruck und/oder sozialen Beeinträchtigungen führen und sich ihrerseits nicht durch eine hirnorganische Erkrankung, eine andere psychische Störung oder als Persönlichkeitsveränderung erklären lassen. Wenn sich in den spezifischen Persönlichkeitsstörungskriterien gemäß der Einschätzungen Auffälligkeiten zeigen, ohne dass aber die allgemeinen Persönlichkeitsstörungskriterien bejaht werden und ohne dass eine Verursachung durch hirnorganische Störungen, andere psychische Störungen sowie Belastungen für die aktuell erkennbaren Auffälligkeiten aus den Einschätzungen erkennbar ist, wird eine Persönlichkeitsakzentuierung, nicht aber eine Persönlichkeitsstörung als Diagnosevorschlag offeriert.
Die durch den OKPB abgeleiteten Diagnosevorschläge orientieren sich an den diagnostischen Kriterien für Forschung und Praxis des ICD-10. Entsprechend werden die relevanten diagnostischen Kriterien erhoben, wobei jeweils für jedes Kriterium einzuschätzen ist, ob es nicht erfüllt, teilweise erfüllt oder voll umfänglich erfüllt ist. Der Diagnosevorschlag einer spezifischen Persönlichkeitsstörung wird dann abgeleitet, wenn die hinreichende Mindestanzahl an Kriterien voll umfänglich gegeben ist und zusätzlich die allgemeinen Persönlichkeitsstörungs-Kriterien ebenfalls erfüllt sind.
Die Konzeptionalisierung der emotional instabilen Persönlichkeitsstörung orientiert sich strikt an der ICD-10-Definition. Daher müssen für die Feststellungen einer möglichen Borderline-Persönlichkeitsstörung zunächst einmal auch hinreichende Kriterien des impulsiven Typus gegeben sein. Das heißt, auch dann, wenn die spezifischen Borderline-Kriterien vielfältig erfüllt sind, wird keine Borderline-Persönlichkeitsstörung als möglicher Diagnosevorschlag abgeleitet, wenn die Kriterien für den impulsiven Typus nicht hinreichend erfüllt sind. Auch bei der Ableitung einer möglichen Akzentuierung wird derzeit an dieser Voraussetzung festgehalten. Das heißt, eine Borderline-Akzentuierung wird nur dann vorgeschlagen, wenn auch eine Akzentuierung beim impulsiven Typus vorliegt. Die ICD-Konzeptionalisierung ist durchaus möglicherweise kritikwürdig. Trotzdem wird gegenwärtig an der dargestellten Vorgehensweise festgehalten, da der OKPB im aktuellen Entwicklungsstadium primär Inhaltsvalidität beansprucht, die sich aus seiner engen Anbindung an den ICD-10 sachlogisch ergibt.
Im ICD-10 schließen sich die Diagnosen dissoziale Persönlichkeitsstörung und emotional instabile Persönlichkeitsstörung aus. Dieser Ausschluss ist vermutlich empirisch nicht berechtigt, aber per Konvention festgelegt. Im OKPB werden in einem solchen Fall beide Diagnosen rückgemeldet und gleichzeitig wird der Kliniker darauf hingewiesen, dass nach ICD-10 zu entscheiden ist, welches diagnostische Konstrukt im Vordergrund steht. Demgegenüber werden im OKPB aber (wenn vorliegend) dissoziale und emotional instabile Persönlichkeitsakzentuierungen ohne spezifischen Hinweis gemeinsam abgeleitet, da sich der ICD-10 nicht zu Ausschlusskriterien für Akzentuierungen äußert. Ebenfalls ist im OKPB auch ein Diagnosevorschlag Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozial und emotional instabilen Zügen möglich, da das gemeinsame Auftreten beider Merkmalsbereiche im Rahmen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung im ICD-10 ebenfalls nicht ausgeschlossen wird.
Der OKPB schlägt die mögliche Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung vor, wenn Folgendes gilt: 1. allgemeine Persönlichkeitsstörungs-Kriterien sind erfüllt, 2. keine einzelne Persönlichkeitsstörung ist gemäß der spezifischen Kriterien hinreichend gegeben, 3. mindestens zwei akzentuierte Züge liegen vor. Durch den OKPB wird damit die diagnostische Kategorie der kombinierten Persönlichkeitsstörung erheblich objektiviert. In der Praxis wird dies dazu führen, dass die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung bei Anwendung des OKPB im Regelfall deutlich häufiger gestellt werden wird.
Bei der OKPB-Anwendung kann gelegentlich der Diagnosevorschlag Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet oder sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung auftreten. Dieser Diagnosevorschlag resultiert dann, wenn 1. die allgemeinen Persönlichkeitsstörungskriterien erfüllt sind, 2. für keine Persönlichkeitsstörung die spezifischen Kriterien erfüllt sind sowie 3. weniger als zwei spezifische Persönlichkeitsstörungen akzentuiert sind, sodass keine kombinierte Persönlichkeitsstörung abgeleitet werden kann.
Inhaltlich sind die Diagnosekategorien Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet und sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung gültige Diagnosemöglichkeiten im Persönlichkeitsstörungs-Bereich, die dann greifen, wenn zwar schwerwiegende Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsstruktur vorliegen, diese aber über die Merkmale der spezifischen Persönlichkeitsstörungen des ICD-10 nicht abgebildet werden können. Beide Kategorien verdeutlichen, dass der ICD-10 auch nach seinem Selbstverständnis keine vollständig-spezifizierte Katalogisierung persönlichkeitsstruktureller Auffälligkeiten erlaubt.
Die Differenzierung zwischen der nicht näher bezeichneten und der sonstigen spezifischen Persönlichkeitsstörung kann nicht mehr über den OKPB erfolgen. Es wird aber in der Auswertung auf die notwendigen Schritte zur Differenzierung hingewiesen. Dabei ist die sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung zu wählen, wenn die Auffälligkeiten unter einem einzigen Begriff subsumiert werden können (z. B.: unreife Persönlichkeitsstörung). Die nicht näher bezeichnete Persönlichkeitsstörung ist zu wählen, wenn die Auffälligkeiten nicht unter einem Begriff subsumiert werden können.
Kliniker mögen es als unbefriedigend erleben, eine Persönlichkeitsstörung nicht näher bezeichnet zu diagnostizieren. Es entspricht aber der empirischen Realität, dass derartige Fälle auftreten und es gibt keinen Grund, dies nicht auch diagnostisch entsprechend zu kodieren.
Ggf. mag der Diagnosevorschlag Persönlichkeitsstörung, nicht näher bezeichnet oder sonstige spezifische Persönlichkeitsstörung aber durchaus noch immer einen besonderen Anlass geben, erneut zu prüfen, ob überhaupt eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Denn immerhin haben sich in den facettenreichen spezifischen Kategorien nach der eigenen Einschätzung offenbar keine wirklich überschwelligen Auffälligkeiten ergeben. Sofern trotzdem mit hinreichender Sicherheit schwerwiegende, seit der Kindheit oder Adoleszenz bestehende persönlichkeitsstrukturelle Auffälligkeiten feststellbar sind, bleibt es bei der Gültigkeit des Diagnosevorschlages. Sofern aber bei erneuter Reflektion derartige Auffälligkeiten doch nicht mehr hinreichend sicher feststellbar sind, sollte von der Diagnose Abstand genommen werden oder sie höchstens als Verdachtsdiagnose gestellt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, dass im OKPB von einer Persönlichkeitsakzentuierung ausgegangen wird: Die erste Möglichkeit trifft dann zu, wenn spezifische Persönlichkeitsstörungs-Kategorien offensichtlich hinreichend ausgeprägt sind, um eine spezifische Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren, jedoch die allgemeinen Persönlichkeitsstörungen (z. B. chronifizierter Verlauf mit frühem Beginn) nicht gegeben sind. Die zweite Möglichkeit einer Akzentuierung kommt dann zum Tragen, wenn weder die allgemeinen noch spezifischen Persönlichkeitsstörungs-Kriterien hinreichend erfüllt sind, die spezifischen Persönlichkeitskriterien jedoch lediglich knapp verfehlt werden. Eine knappe Verfehlung kann dabei auf zwei Weisen entstehen: 1. es ist ein Kriterium weniger voll umfänglich erfüllt als für die Diagnosestellung erforderlich, 2. es sind zwar hinreichend Kriterien erfüllt, jedoch sind diese Kriterien als nicht voll umfänglich erfüllt, sondern als nur teilweise/partiell erfüllt bei der Einschätzung angegeben worden.
Wenn sich im OKPB weder Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen noch auf eindeutige Persönlichkeitsakzentuierungen ergeben wird rückgemeldet, dass keine eindeutigen Hinweise auf klinisch signifikante Persönlichkeitsprobleme bestehen. Sofern jedoch in einzelnen Persönlichkeitsstörungs-Kategorien eine Akzentuierung lediglich knapp (z. d. um ein Kriterium) verfehlt wurde, wird darauf hingewiesen, dass schwache Hinweise auf das mögliche Bestehen von Persönlichkeitsbesonderheiten vorliegen, die aber nach den vorliegenden Einstufungen eher nicht die Schwelle der klinischen Signifikanz überschreiten. Es wird empfohlen, sich in einem solchen Fall noch einmal die Detailergebnisse anzuschauen, um auf der Grundlage der klinischen Beurteilung zu entscheiden, ob von einer Akzentuierung oder einer völlig klinisch unauffälligen Persönlichkeit auszugehen ist.
Die einzelnen Persönlichkeitsstörungs-Konstrukte des ICD-10 sind keine im Wesentlichen unabhängigen Einheiten, sondern weisen in Wirklichkeit hochgradig Zusammenhänge miteinander auf. Während in der klinischen Praxis oftmals nur ein Zug herausgestellt und kodiert wird, ist dies eine Vereinfachung, die nicht der empirischen Realität entspricht. Von daher wird es mit dem OKPB häufiger passieren, dass komplexe Ergebnisse mit vielfältigen Zügen rückgemeldet werden. Der OKPB simuliert das klinische Vorgehen unter Berücksichtigung der ICD-10-Kriterien. Vorteil bei der Anwendung des OKPB ist aber, dass tatsächlich wirklich alle Merkmale bei jedem individuellen Fall einer Bewertung unterzogen werden. Zudem wird explizit zwischen Störungs- und Akzentuierungscharakter differenziert. Beim rein klinischen Vorgehen erfolgt demgegenüber im Regelfall eine Verkürzung und es wird nur ein Teilaspekt an Merkmalen berücksichtigt. Die erklärt auch, warum beim OKPB oftmals mehrere Züge, mehrere Störungen oder eine kombinierte Störung etc. als Diagnosen vorgeschlagen werden. Dies ist konsistent mit dem Forschungsstand zur erheblichen Komorbidität und Überlappung der ICD-10 Persönlichkeitsstörungs-Konstrukte. In der praktischen klinischen Diagnostik geht dieser Aspekt dagegen aufgrund einer stärker selektiv-reduzierten Betrachtung oftmals unter. Dieser Mangel wird durch den OKPB ausgeglichen.
Zwischen normalpsychologischen Persönlichkeitsdimensionen und
psychopathologischen Persönlichkeitsstörungskonzepten bestehen
erhebliche Zusammenhänge. Tatsächlich deutet die gegenwärtige Befundlage
darauf hin, dass Persönlichkeitsstörungen im Wesentlichen als
Extremausprägungen normalpsychologischer Merkmale verstanden werden
können. Dies wird auch durch die empirischen Daten zum OKPB gestützt
(siehe
OKPB Konzept und Validität). Wenn auffällige
Diskrepanzen auftreten (z.B. Erhöhte Verträglichkeit bei dissozialer
Struktur), sollten diese Anlass geben, zu prüfen, ob Einschätzungsfehler
vorliegen oder aber ob von besonderen Probandenmerkmalen auszugehen ist
(z.B. oberflächlich angelernte Dissozialität bei tatsächlich
verträglicher Struktur).
Ein solcher Befund bedeutet, dass zum aktuellen Zeitpunkt nach den vorliegenden Informationen keine schwerwiegenden psychopathologischen Persönlichkeitsauffälligkeiten bestehen. Die erkennbaren deutlich über- oder unterdurchschnittlichen Ausprägungen in den normalpsychologischen Persönlichkeitsdimensionen sind insofern lediglich als Persönlichkeitsbesonderheiten zu betrachten. Trotzdem sind sie z. B. auch im Rahmen von Behandlungsmaßnahmen zu berücksichtigen, da sie ggf. als Dispositionen für die Herausbildung von Verhaltensproblemen oder auch als Ressourcen fungieren können. So kann beispielsweise ein erhöhter Neurotizismus, auch wenn er aktuell nicht mit Auffälligkeiten auf der psychopathologischen Ebene einhergeht, trotzdem im Sinne einer gegebenen Vulnerabilität die Wahrscheinlichkeit von psychischen Problemen bei Auftreten von Belastungsfaktoren erhöhen. Eine überdurchschnittliche Gewissenhaftigkeit, die nicht mit einer anankastischen Persönlichkeitsstörung einhergeht, kann z.B. als Ressource im Leistungsbereich betrachtet werden.
Ein solcher Befund bedeutet, dass es keinerlei Hinweise auf mögliche psychopathologische Persönlichkeitsausprägungen gibt, was als Ressource zu bewerten ist. Auch auf der normalpsychologischen Eben liegen demnach nach den vorliegenden Einschätzungen keine Auffälligkeiten vor. Ein solcher Befund spricht dagegen, dass mögliche psychische Beschwerden, Beeinträchtigungen oder Verhaltensaufälligkeiten im wesentlichen oder in erheblichem Ausmaß persönlichkeitsstrukturell bedingt sind.
Der OKPB gewährleistet durch seine Struktur die systematische und
vollständige Erhebung von persönlichkeitsstrukturellen Informationen,
wie sie gemäß des ICD-10 zur Diagnostizierung von
Persönlichkeitsstörungen erforderlich sind. Alle Auswertungsschritte
sind algorithmisiert und transparent. Mit seiner engen Anlehnung an das
Fünf-Faktoren-Modell der Persönlichkeit sowie an die ICD-10
Persönlichkeitsstörungs-Konstrukte beansprucht der OKPB primär
Inhaltsvalidität. Mittlerweile liegen aber auch empirische Hinweise vor,
die die Validität des OKPB stützen (siee OKPB Konzept und Validität
VERLINKEN). Der OKPB dient der strukturierten Erhebung und Auswertung
von Informationen zur Persönlichkeitsstruktur. Der OKBP benutzt dabei
die klinische Beurteilungskompetenz der Einschätzer und erfordert von
diesen eine Direkteinschätzung des Ausprägungsgrades relevanter
Merkmale. Im Hinblick auf die normalpsychologische
Persönlichkeitsstruktur werden therapeutische Einschätzungen erhoben und
die Auswertung in den Grunddimensionen erfolgt auf der Grundlage des
Vergleichs mit einer klinischen Teilstichprobe, bei der keine oder
höchstens leichte Persönlichkeitsbesonderheiten vorliegen. Es wird
dabei vorausgesetzt, dass Therapeuten/Gutachter -- wie es der klinischen
Praxis entspricht und gefordert wird -- dazu in der Lage sind, Merkmale
sinnvoll einzuschätzen Bezüglich der psychopathologischen
Persönlichkeitsstruktur erfolgt eine inhaltsanalytischbegründete
Auswertung in Anlehnung an ICD-10. Aufgrund der gegebenen
Inhaltsvalidität und der zusätzlich vorliegenden empirischen
Validitätsbefunde ist der Einsatz für diagnostische Fragestellungen
hinreichend legitimiert, zumal die Beschreibung der Persönlichkeit
ansonsten in der klinischen Praxis üblicherweise auf einer wesentlich
weniger nachvollziehbaren und weniger vollständigen Basis erfolgt, als
dies mit dem OKPB gewährleistet werden kann. Gegenüber dieser Praxis
stellt der OKPB einen begründbaren Fortschritt dar.
Es gibt Stimmen, die strukturierten Verfahren zur Erhebung, Auswertung und Interpretation klinisch relevanter Informationen kritisch gegenüberstehen, da eine dem Einzelfall nicht mehr gerecht werdende Schematik oder gar eine Etikettierung befürchtet wird. Derartige Ansichten sind jedoch empirisch nicht begründet, sondern beruhen nach Einschätzung der Betreiber des OKPB auf wissenschaftlich nicht reflektierten Fehlannahmen, denen auch oftmals unrealistische Annahmen über die Gültigkeit rein klinischer und ohne Anwendung strukturierter Verfahren unterstützter Urteilsprozesse zugrunde liegen. Die Individualität des Einzelfalles wird durch den OKPB durch die Gesamtauswertung anhand einer Vielzahl von normalpsychologischen und psychopathologischen Skalen sowie der erfassten Verlaufskriterien repräsentiert. Indem der OKPB eine soweit als mögliche vollständige Informationserhebung implementiert, steuert er Tendenzen zur diagnostischen Vereinfachung und Stereotypisierung entgegen.
Der OKPB kann auch bei Jugendlichen angewandt werden, wobei besondere Auswertungs- und Interpretationshinweise automatisch generiert und angezeigt werden. Grundsätzlich lassen sich auch bereits im Jugendalter Persönlichkeitszüge feststellen. Sinn und Möglichkeit der Persönlichkeitsdiagnostik bei Jugendlichen ist unumstritten. Strittig ist aber die Frage der Diagnostizierung einer Persönlichkeitsstörung im Jugendalter. Laut Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ist die Diagnosestellung einer Persönlichkeitsstörung im Jugendalter jedoch möglich, auch wenn davon auszugehen ist, dass Persönlichkeitsstörungen im Jugendalter noch in höherem Ausmaß änderungssensitiv sind. Demgegenüber kann bei striktem ICD-10-Bezug die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung im Jugendalter noch nicht gestellt werden, da hierfür die Kenntnis der späteren Entwicklung notwendig ist. Andererseits zeigen empirische Untersuchungen vielfältige Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsauffälligen im Jugend- und Erwachsenenalter, die auch prädiktiv nutzbar sind. Entsprechend wichtig ist es, frühe Persönlichkeitsauffälligkeiten im Jugendalter zu erkennen und im Rahmen von Behandlungsmaßnahmen zu berücksichtigen, auch um Chronifizierungsprozessen entgegenwirken zu können. Der OKPB implementiert als Kompromiss-Lösung, dass Persönlichkeitsbesonderheiten und Akzentuierungen uneingeschränkt im Jugendalter diagnostiziert werden können, auch wenn eine ggf. größere Offenheit der Persönlichkeitsentwicklung zu berücksichtigen ist. Bezüglich Persönlichkeitsstörungen wird dagegen vorgeschlagen, diese ausschließlich als Verdachtsdiagnosen zu verwenden. Die letztendliche Entscheidung obliegt der Einschätzung der klinischen Nutzer und Nutzerinnen.
Der OKPB stellt Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatern und Gutachtern (also auch Kriminologen bzw. allen Berufsgruppen, die forensische Gutachten erstellen) eine Struktur zur Verfügung, um die Persönlichkeit von Patienten/Probanden objektiviert einschätzen zu können. Die Verantwortung für die Einschätzung tragen dabei allein die Einschätzer. Auch für die Bewertung der Ergebnisse und alle diagnostischen Entscheidungen tragen allein die Einschätzer Verantwortung. Die diagnostische Verantwortung ist von denjenigen zu tragen, die den OKPB zur Strukturierung des eigenen Vorgehens anwenden. Seitens der Anbieter des OKPB kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der OKPB führt entsprechend nicht direkt zu diagnostischen Entscheidungen, sondern offeriert auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Einschätzungen Auswertungen, die nachfolgend noch einmal einer diagnostischen Gesamtbewertung zu unterziehen sind. Dabei entscheiden die eigenen diagnostischen Erwägungen eines Nutzers bzw. einer Nutzerin, ob den Auswertungsergebnissen gefolgt wird oder nicht. Für beide Entscheidungen sollten nachvollziehbare Gründe zur Verfügung stehen.
Ziel des OKPB ist die Unterstützung der Ableitung einer korrekten diagnostischen Beurteilung im Persönlichkeitsbereich bei einem vorliegenden Einzelfall. Selbstverständlich kann ein durch den OKPB abgeleiteter Diagnosevorschlag übernommen werden, wenn er sich nach erfolgter kritischer Überprüfung im Rahmen einer klinischen Gesamtbeurteilung als zutreffend erweist. Eine entsprechend gestellte Diagnose bleibt die Diagnose des Klinikers, ist in keinem Fall die Diagnose der Betreiber des OKPB.
Diese Hinweise gelten, wenn Ihr Psychotherapeut bzw. Ihre
Psychotherapeutin den OKPB anwenden:
Der OKPB ist ein psychologisch fundiertes Verfahren, welches eine
umfassende und soweit als möglich objektivierte Erhebung von
längerfristigen Erlebens- und Verhaltenstendenzen ermöglicht. Durch die
Anwendung des OKPB werden Qualität und Sicherheit diagnostischer Urteile
erhöht. Dadurch erhält Ihr Therapuet bzw. Ihre Therapeutin die
Möglichkeit, den Therapieprozess noch besser planen und gestalten zu
können. Die Anwendung des OKPB ist als ein Qualitätsmerkmal zu bewerten
und dient Ihrem Interesse an einer effektiven Behandlung bestehender
Problembereiche. Bitte sprechen Sie alle Fragen, die Sie hierzu haben,
direkt mit Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten an.
Diese Hinweise gelten, wenn ein Gutachter oder eine Gutachterin in Ihrem
Fall den OKPB anwendet:
Der OKPB ist ein psychologisch fundiertes Verfahren, welches eine
umfassende und soweit als möglich objektivierte Erhebung von
längerfristigen Erlebens- und Verhaltenstendenzen ermöglicht. Durch die
Anwendung des OKPB werden Qualität und Sicherheit diagnostischer Urteile
erhöht. Dadurch wird es dem Gutachter bzw. der Gutachterin möglich, die
diagnostischen Schlüsse auf eine fundiertere Basis zu stellen. Die
Anwendung des OKPB dient der Objektivität und Fairness des
Begutachtungsprozesses und liegt damit letztlich insofern auch in Ihrem
Interesse. Bitte klären Sie alle möglichen Fragen, die sich hierzu
ergeben, direkt mit dem Gutachter bzw. der Gutachterin oder mithilfe
Ihres Rechtbeistandes.
Diese Hinweise gelten, wenn Sie in Ihrer juristischen Funktion als
Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder als Jurist in einer JVA oder
anderer Funktion mit OKPB-Befunden konfrontiert werden:
Der OKPB ist ein psychologisch fundiertes Verfahren, welches eine
umfassende und soweit als möglich objektivierte Erhebung von
längerfristigen Erlebens- und Verhaltenstendenzen ermöglicht.
Entsprechende relativ stabile Erlebens- und Verhaltenstendenzen werden
in der Psychologie als Persönlichkeitsmerkmale bezeichnet. Durch die
Anwendung des OKPB werden Qualität und Sicherheit diagnostischer Urteile
erhöht. Die Anwendung des OKPB in einem forensischen
Begutachtungsprozess ist insofern als ein Qualitätsmerkmal zu
betrachten, welches der Gewährleistung einer - soweit als möglich -
objektivierten, umfassenden, dem Einzelfall individuell gerecht
werdenden und fairen Psychodiagnostik dient. Allgemeine Auskünfte zum
OKPB werden von uns jederzeit gerne gegeben. Einzelfallbezogene Aspekte
bitten wir, direkt mit dem betreffenden Gutachter bzw. der betreffenden
Gutachterin zu klären.